Pflegegrad-Antrag
Von der Antragstellung bis zur MDK-Begutachtung. Wir bereiten Sie strukturiert vor.
Pflegebedürftigkeit bringt viele Fragen mit sich: Wer zahlt was? Wie stellt man einen Antrag? Was gibt der Pflegegrad her? Wir sortieren mit Ihnen – klar, verständlich, unabhängig.
Ob Neuanfang, Anpassung oder gesetzlich verpflichtender Besuch – wir haben den richtigen Rahmen.
Von der Antragstellung bis zur MDK-Begutachtung. Wir bereiten Sie strukturiert vor.
Wenn sich Ihr Bedarf verändert hat: Neubegutachtung beantragen und dokumentieren.
Verpflichtender Besuch bei Pflegegeldbezug – wir dokumentieren und beraten neutral.
Praktische Anleitung: Lagerung, Transfer, Medikamente, Hautpflege, Notfälle.
Übersicht der monatlichen Leistungen nach Pflegegrad. Zusätzlich möglich: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 796 € | 125 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.497 € | 125 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.859 € | 125 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.299 € | 125 € |
Monatliche Beträge, SGB XI, Stand 2024. Wir aktualisieren die Übersicht regelmäßig.

Formlos oder per Formular – wir stellen den Antrag gemeinsam mit Ihnen.
Wir gehen die Begutachtungskriterien durch und dokumentieren typische Alltagssituationen.
Bei Wunsch begleiten wir den Termin und übersetzen medizinische Fragen.
Wir prüfen den Bescheid. Bei zu niedriger Einstufung: Widerspruch fristgerecht.
Pflegetagebuch, Antrag Pflegegrad, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – als PDF, direkt zum Ausdrucken.
Ansprüche und Fristen ändern sich regelmäßig. Wir informieren nach bestem Wissen und verweisen ergänzend an offizielle Beratungsstellen.
Ob kurzfristiger Unterstützungsbedarf, Fragen zum Pflegegrad oder Interesse an einem unserer Angebote: Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen zurück.