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Recht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — die zwei Dokumente, die wirklich zählen

Ein plötzlicher Unfall oder ein Schlaganfall — und die Familie steht vor Entscheidungen, für die niemand vorbereitet ist. Zwei Dokumente können vorbeugen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ehepartner haben nicht automatisch das Recht zu entscheiden.

acasa Pflegeberatung 28. Juli 2025 8 Min. Lesezeit
01

Vorsorgevollmacht — Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann?

Damit bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf: bei Bankgeschäften, Behördengängen, medizinischen Entscheidungen, Wohnungsauflösung. Ohne Vollmacht bestimmt das Betreuungsgericht — meist einen Fremden.

02

Patientenverfügung — Welche Behandlung will ich (nicht)?

Konkrete Anweisungen zu lebensverlängernden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Beatmung. Muss präzise sein — Formulierungen wie „keine Apparate“ reichen nicht. Nutzen Sie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums oder Muster mit Ihrem Hausarzt besprochen.

03

Betreuungsverfügung als Ergänzung

Wenn Sie keinen Bevollmächtigten haben, aber dennoch bestimmen wollen, wer das Betreuungsgericht als Betreuer einsetzt: das regelt die Betreuungsverfügung.

04

Wo aufbewahren?

  • Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (empfohlen)
  • Original beim Bevollmächtigten oder Notar
  • Kopie bei Hausarzt und in Krankenhausakten
  • Hinweiskarte im Portemonnaie
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