1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag geht immer an die Pflegekasse der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben mit Name, Versichertennummer und dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht als Startpunkt.
Wichtig: Das Datum des Antrags zählt. Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsmonat bewilligt — nicht ab dem Datum der Begutachtung.
2. Pflegetagebuch vorbereiten
Bevor der Medizinische Dienst kommt, lohnt es sich, über 7–14 Tage genau zu dokumentieren, wobei Hilfe nötig ist. Notieren Sie Uhrzeit, Situation und Dauer der Unterstützung — auch nächtliche Einsätze.
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen)
- An- und Auskleiden
- Ernährung, Mahlzeiten zubereiten und reichen
- Mobilität in der Wohnung, Transfer, Treppen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Belastungen
3. Termin mit dem Medizinischen Dienst
Der Gutachter besucht Sie zu Hause und bewertet nach sechs Modulen. Nehmen Sie sich Zeit, seien Sie ehrlich — und lassen Sie sich von einem Angehörigen oder einer Pflegeberatung begleiten.
Vermeiden Sie den häufigsten Fehler: nicht besser darstellen, als es ist. Zeigen Sie die Realität an einem durchschnittlichen Tag.
4. Bescheid und ggf. Widerspruch
Der Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen erfolgen. Passt der Pflegegrad nicht zur Situation, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wir unterstützen bei der Formulierung.
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