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Grundlagen

Pflegegrad 1 bis 5 — was hinter den Zahlen steckt

Seit 2017 ersetzt das System der fünf Pflegegrade die alten drei Pflegestufen. Grundlage ist der Grad der Selbstständigkeit, nicht mehr die Minuten für Pflege. Wir erklären, was jeder Grad bedeutet — inkl. der aktuellen Geldbeträge.

acasa Pflegeberatung 22. Januar 2025 6 Min. Lesezeit
01

Wie wird gemessen?

Ein Punktesystem (0–100) bewertet Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

02

Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)

Menschen mit leichten Einschränkungen. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 € / Monat), Beratungsbesuche, Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel.

03

Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)

Deutlicher Hilfebedarf. Pflegegeld 347 € oder Pflegesachleistungen bis 796 €. Voller Anspruch auf Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

04

Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)

Pflegegeld 599 €, Sachleistungen bis 1.497 €. Häufig kombiniert mit Tagespflege oder mehreren Einsätzen täglich.

05

Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)

Pflegegeld 800 €, Sachleistungen bis 1.859 €. Meist rund-um-die-Uhr-Versorgung nötig.

06

Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)

Pflegegeld 990 €, Sachleistungen bis 2.299 €. Häufig palliative Situationen.

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