Wie wird gemessen?
Ein Punktesystem (0–100) bewertet Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.
Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung (12,5–27 Punkte)
Menschen mit leichten Einschränkungen. Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 € / Monat), Beratungsbesuche, Wohnraumanpassung und Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung (27–47,5 Punkte)
Deutlicher Hilfebedarf. Pflegegeld 347 € oder Pflegesachleistungen bis 796 €. Voller Anspruch auf Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung (47,5–70 Punkte)
Pflegegeld 599 €, Sachleistungen bis 1.497 €. Häufig kombiniert mit Tagespflege oder mehreren Einsätzen täglich.
Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung (70–90 Punkte)
Pflegegeld 800 €, Sachleistungen bis 1.859 €. Meist rund-um-die-Uhr-Versorgung nötig.
Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90–100 Punkte)
Pflegegeld 990 €, Sachleistungen bis 2.299 €. Häufig palliative Situationen.
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