Wer hat Anspruch?
Ab Pflegegrad 2 und wenn die pflegende Person vorher mindestens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt hat.
Wie hoch ist die Leistung?
Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr, für bis zu 6 Wochen. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege können bis zu 843 € zusätzlich übertragen werden — bis zu 2.528 € möglich.
Stundenweise oder tageweise?
Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) zählt nicht auf die 6-Wochen-Grenze — und das halbe Pflegegeld läuft weiter. Ideal für regelmäßige Entlastung (z. B. wöchentlicher Vormittag).
So beantragen Sie
Formular der Pflegekasse ausfüllen, Rechnung des Pflegedienstes einreichen. Auch nachträglich möglich, solange im gleichen Kalenderjahr. Wir helfen mit der Formulierung.
Fragen zu Ihrer konkreten Situation?
Unsere Pflegeberatung nimmt sich Zeit und klärt Ihre individuellen Ansprüche — kostenlos, unverbindlich und in verständlicher Sprache.
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