Wofür einsetzen?
Für anerkannte niedrigschwellige Angebote: Betreuungsdienste, Alltagshilfen, Nachbarschaftshilfe (wenn anerkannt), Tagespflege, Kurzzeitpflege — oder für Leistungen eines Pflegedienstes im Bereich Betreuung/Hauswirtschaft.
Ansparen ist möglich
Nicht genutzte Beträge werden mitgenommen — bis zum 30. Juni des Folgejahres. Also 12 × 131 € = 1.572 € pro Jahr, die theoretisch angespart werden können.
So funktioniert die Abrechnung
Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab (Kostenübernahmeerklärung) oder Sie reichen Rechnungen ein. Wir übernehmen die Abrechnung bei allen unseren Betreuungseinsätzen.
Fragen zu Ihrer konkreten Situation?
Unsere Pflegeberatung nimmt sich Zeit und klärt Ihre individuellen Ansprüche — kostenlos, unverbindlich und in verständlicher Sprache.
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